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Informationen zur PLUS-Mitgliedschaft
Auch die Einschaltung eines externen Rechtsanwalt kann nach Meinung vieler das Kosten-Nutzen-Verhältnis übersteigen. Dabei ist aber gerade die Beantwortung dieser Fragen ein essentieller Schritt, um das virtuell betriebene Geschäft richtig betreiben zu können. Wie schön wäre es deshalb, wenn man eine geeignete Anlaufstelle für die in der Praxis vorkommenden Rechtsprobleme im E-Commerce-Bereich zur Seite hat, die einem im Problemfall mit Rat und Tat zur Seite steht und einem schnell und unbürokratisch behilflich ist. Die PLUS-Mitgliedschaft beinhaltet neben anderen Leistungen die sogenannte Rechtsberatung per E-Mailservice. Aber was ist hierunter zu verstehen. Nachfolgend soll daher zunächst aufgezeigt werden, auf welche Gebiete sich diese Beratungsleistung bezieht und wie in der Praxis diese Beratungsleistung umgesetzt werden soll. I. Beratungsleistung Die Rechtsberatung per E-Mailservice ist dabei auf genau die potentiellen Nachfragen des einzelnen Mitglieds zugeschnitten. Deshalb bietet der Verein im Rahmen seiner Tätigkeit dem buchenden Mitglied eine Rechtsberatung per E-Mailservice an, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine im Bezug auf den E-Commerce vorhandenen Fragen zu stellen und zeitnah beantwortet zu bekommen. Dabei umfasst die Rechtsberatung die Problemstellungen, die im Wettbewerbsrecht; Marken- und Domainrecht; im Urheberrecht, insbesondere betreffend Fotos, Filme, Musik und Videospiele; im Geschmacksmusterrecht; im Kartellrecht und Patent- und Gebrauchsmusterrecht auftreten können. Insbesondere kann im Rahmen der Rechtsberatung per E-Mailservice dem einzelnen Mitglied eine erste Einschätzung gegeben werden, ob eine gegenüber dem Mitglied ausgesprochene Abmahnung berechtigt ist oder ob ein Verhalten eines Marktteilnehmers die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält. II. Umsetzung Aber wie soll nun die Beantwortung der offenen Fragen erfolgen. Der Verein hat hierzu einen separat eingerichteten E-Mail-Account geschaffen, der die auftretenden Rechtsfragen empfängt. Diese dort gestellten Fragen werden von einem Rechtsanwalt in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und beantwortet. Um eine schnelle und reibungslose Beantwortung der Fragestellungen gewährleisten zu können, sollten die gestellten Fragen einen gewissen Umfang nicht überschreiten. Deshalb sollten die Anfragen nicht mehr als 1200 Zeichen Fragestellung beinhalten, sodass deren Beantwortung in nicht mehr als 600 Zeichen möglich ist. Je nach Schwierigkeit kann es aber auch sein, dass die Beantwortung im Rahmen eines telefonischen Beratungsgespräches erfolgt, wobei die Wahl zwischen schriftlicher oder mündlicher Beantwortung dem bearbeitenden Rechtsanwalt obliegt. Hinweis: Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, das, wie der Begriff schon selbst aussagt, nur eine Beratung erfolgen kann. Die Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Anspruchszurückweisungen, Geltendmachung von Rechten oder Anmeldung die von Schutzrechten ist hierin nicht inbegriffen, kann aber bei Interesse zu attraktiven Konditionen in Anspruch genommen werden.
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